Vereinbarung für Google Workspace (kostenlose Version)

Bis zum 5. Dezember 2012 hat Google eine kostenlose Version der G Suite angeboten, die auch bekannt war als die frühere, kostenlose Version von Google Apps und nur über eingeschränkten Funktionen für Unternehmen verfügte. Seit dem 6. Dezember 2012 gibt es diese kostenlose Version für Neukunden nicht mehr.

Zu den aktuellen Nutzungsbedingungen für Google Workspace
Zu den aktuellen Nutzungsbedingungen für Google Workspace for Education

  • Diese Vereinbarung für Google Workspace (kostenlose Version) (die „Vereinbarung“) wird geschlossen zwischen Google LLC, einer in Delaware eingetragenen Gesellschaft mit Sitz in 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, Kalifornien 94043 („Google“), und der Rechtspersönlichkeit, die der vorliegenden Vereinbarung zustimmt („Kunde“). Die Vereinbarung regelt den Zugriff des Kunden auf die Dienste sowie die Nutzung der Dienste durch den Kunden und gilt ab dem Datum des Inkrafttretens. Sie tritt in Kraft, sobald der Kunde unten auf die Schaltfläche „Ich stimme zu“ klickt („Datum des Inkrafttretens“). Wenn Sie im Namen des Kunden zustimmen, verbürgen Sie, dass Sie (i) die uneingeschränkte rechtliche Befugnis haben, Ihren Arbeitgeber bzw. die betreffende Rechtspersönlichkeit an diese Nutzungsbedingungen zu binden, (ii) diese Vereinbarung gelesen haben und verstehen und (iii) dieser Vereinbarung im Namen der Partei zustimmen, die Sie vertreten. Falls Sie nicht berechtigt sind, rechtlich bindende Vereinbarungen für den Kunden zu treffen, klicken Sie unten nicht auf die Schaltfläche „Ich stimme zu“. Diese Vereinbarung regelt den Zugriff des Kunden auf die Dienste und die Nutzung der Dienste durch den Kunden.

    • 1. Dienste.

      • 1.1 Einrichtungen und Datenübertragung. Alle Einrichtungen, die zum Speichern und Verarbeiten von Kundendaten verwendet werden, halten angemessene Sicherheitsstandards ein, die nicht weniger Schutz bieten als die Sicherheitsstandards in Einrichtungen, in denen Google seine eigenen Daten ähnlichen Typs speichert und verarbeitet. Google verfügt mindestens über branchenübliche Systeme und Verfahrensweisen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit von Kundendaten zu gewährleisten, um Schutz gegen zu erwartende Bedrohungen oder Risiken für die Sicherheit oder Integrität von Kundendaten und gegen den unbefugten Zugriff oder die unbefugte Nutzung von Kundendaten zu bieten. Als Teil der angebotenen Dienste kann Google Kundendaten in die Vereinigten Staaten oder sonstige Länder, in denen Google oder seine Vertreter Einrichtungen unterhalten, übertragen und diese dort speichern oder bearbeiten. Mit der Nutzung der Dienste erklärt der Kunde seine Einwilligung zur Übermittlung, Verarbeitung und Speicherung von Kundendaten.

      • 1.2 Änderungen.

        • a. An den Diensten. Google hat das Recht, jegliche Teile des Dienstes ohne Ankündigung zu ändern, zu sperren oder einzustellen. Falls Google eine erhebliche Veränderung an den Diensten vornimmt, wird der Kunde davon in Kenntnis gesetzt, falls er Benachrichtigungen über Änderungen von Google abonniert hat.

        • An dieser Vereinbarung. Google behält sich das Recht vor, die in dieser Vereinbarung oder in anderen Richtlinien für den Dienst enthaltenen Bestimmungen jederzeit zu ändern, indem eine neue Vereinbarung unter https://workspace.google.com/terms/standard_terms.html oder einer sonstigen dafür von Google angegebenen URL bereitgestellt wird. Der Kunde ist dafür verantwortlich, regelmäßig nach Aktualisierungen dieser Vereinbarung zu sehen. Alle Änderungen an dieser Vereinbarung werden verbindlich (i) durch die Online-Annahme des Kunden von aktualisierten Bestimmungen oder (ii) durch die fortgesetzte Nutzung des Dienstes durch den Kunden nach der Aktualisierung dieser Bestimmungen durch Google.

      • 1.3 Inhaberschaft an Kundendomainnamen. Vor der Bereitstellung der Dienste kann Google nachprüfen, dass der Kunde tatsächlich Inhaber seiner Domainnamen ist bzw. dass diese Domainnamen unter seiner Kontrolle stehen. Sollte sich bei der Überprüfung herausstellen, dass das nicht der Fall ist, ist Google nicht verpflichtet, dem Kunden die Dienste zur Verfügung zu stellen.

      • 1.4 Anzeigen. Der Kunde stimmt zu, dass Google Anzeigen in Verbindung mit dem Dienst bereitstellen darf.

    • 2. Verpflichtungen des Kunden.

      • 2.1 Compliance. Der Kunde nutzt die Dienste in Übereinstimmung mit den Richtlinien zur Fairen Nutzung. Google kann gelegentlich neue Anwendungen oder Funktionen für die Dienste bereitstellen, deren Nutzung von der Zustimmung des Kunden zu weiteren Bestimmungen abhängig sein kann. Darüber hinaus stellt Google dem Kunden und dessen Endnutzern zusätzlich zu den Diensten weitere, nicht zu Google Workspace gehörende Produkte zur Verfügung. Diese Bereitstellung erfolgt in Übereinstimmung mit den Nutzungsbedingungen für nicht zu Google Workspace gehörende Produkte und den jeweils anwendbaren produktspezifischen Nutzungsbedingungen von Google. Für den Fall, dass der Kunde bestimmte nicht zu Google Workspace gehörende Produkte nicht freischalten möchte, besteht über die Admin-Konsole jederzeit die Möglichkeit, die entsprechenden Produkte zu aktivieren bzw. zu deaktivieren.

      • 2.2 Kundenseitige Verwaltung der Dienste. Der Kunde kann über die Admin-Konsole einen oder mehrere Administratoren angeben, die die Rechte für den Zugriff auf die Administratorkonten und zur Verwaltung der Endnutzerkonten haben. Der Kunde ist verantwortlich für: (a) die Wahrung der Vertraulichkeit von Passwort und Admin-Konto/Admin-Konten, (b) die Festlegung derjenigen Personen, die zum Zugriff auf das Admin-Konto/die Admin-Konten berechtigt sind, und (c) das Sicherstellen, dass bei allen Aktivitäten, die in Verbindung mit dem Admin-Konto/den Admin-Konten erfolgen, die Vereinbarung eingehalten wird. Der Kunde stimmt zu, dass Google keine Verantwortung für die interne Verwaltung oder Administration der Dienste für den Kunden übernimmt und dass Google nur als Datenverarbeiter fungiert. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Endnutzer Anwendungen von Drittanbietern (vorbehaltlich separater Bedingungen) aus dem Google Workspace Marketplace zur Verwendung in ihren jeweiligen Endnutzerkonten hinzufügen oder erwerben können.

      • 2.3 Aliasse. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Überwachung, Beantwortung und sonstige Verarbeitung von E-Mails, die an die Aliasse „abuse“ und „postmaster“ der Domainnamen des Kunden gesendet werden. Google ist jedoch berechtigt, E-Mails, die an diese Aliasse für Domainnamen des Kunden gesendet werden, zu überwachen, um Fälle von Missbrauch erkennen zu können.

      • 2.4 Einwilligung des Endnutzers. Die Administratoren des Kunden haben die Möglichkeit, auf die den Endnutzern in den Endnutzerkonten zur Verfügung stehenden Daten zuzugreifen, diese zu überwachen, zu verwenden oder offenzulegen. Der Kunde ist zuständig für die Einholung und Aufrechterhaltung der Einwilligung aller Endnutzer (i) zu Zugriff sowie potenzieller Überwachung, Verwendung bzw. Offenlegung dieser Daten durch den Kunden bzw. zur Ermöglichung dieser Aktivitäten durch Google und (ii) zur Bereitstellung der Dienste durch Google.

      • 2.5 Nicht autorisierte Verwendung. Der Kunde unternimmt alle wirtschaftlich vernünftigen Bemühungen, um die nicht autorisierte Verwendung der Dienste zu verhindern und gegebenenfalls zu beenden. Der Kunde unterrichtet Google unverzüglich über eine etwaige nicht autorisierte Verwendung der Dienste bzw. einen nicht autorisierten Zugriff auf die Dienste, von der/dem er Kenntnis erlangt.

      • 2.6 Einschränkungen für die Verwendung. Sofern Google dem nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt, führt der Kunde keine der folgenden Aktionen durch und unternimmt wirtschaftlich vernünftige Bemühungen, um zu verhindern, dass Dritte eine der folgenden Aktionen durchführt: (a) Verkauf, Weiterverkauf, Verleasen (oder eine funktional ähnliche Aktion) der Dienste an einen Dritten, außer sofern in dieser Vereinbarung ausdrücklich autorisiert; (b) Versuch, ein Reverse Engineering der Dienste oder einer Komponente der Dienste durchzuführen; (c) Versuch, einen Ersatz oder einen ähnlichen Dienst durch die Verwendung der Dienste oder den Zugriff auf die Dienste zu erstellen; (d) Verwendung der Dienste für Aktivitäten mit hohem Risiko; oder (e) Verwenden der Dienste zum Speichern oder Übertragen von Kundendaten, die laut Exportkontrollgesetzen Ausfuhrbeschränkungen unterliegen. Dem Kunden obliegt die ausschließliche Verantwortung für die Einhaltung des HIPAA.

      • 2.7 Anfragen seitens Dritter. Der Kunde ist für die Beantwortung der Anfragen seitens Dritter verantwortlich. Google verpflichtet sich, im gesetzlich zulässigen Umfang und gemäß den Bestimmungen der Anforderung seitens des Dritten, (a) den Kunden unverzüglich von dem Erhalt einer Anforderung seitens eines Dritten zu benachrichtigen, (b) den angemessenen Anforderungen des Kunden in Bezug auf Widerspruch gegen die Anforderung seitens eines Dritten nachzukommen und (c) dem Kunden die Informationen bzw. Tools bereitzustellen, die für die Beantwortung der Anforderung seitens eines Dritten erforderlich sind. Der Kunde versucht zuerst, die zur Erwiderung auf die Anforderung eines Dritten erforderlichen Informationen selbst einzuholen, und wendet sich nur dann an Google, wenn das Einholen solcher Informationen mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist.

      • 2.8 Nutzungsrichtlinien und Beschränkungen. Dem Kunden ist ein Endnutzerkonto gestattet. Der Kunde hat alle zusätzlichen Nutzungsrichtlinien und Beschränkungen in Bezug auf die Nutzung des Dienstes einzuhalten, die gelegentlich von Google erlassen werden.

      • 2.9 Endnutzer. Der Kunde stimmt zu, dass die Endnutzer die Richtlinien zur Fairen Nutzung und alle anderen anwendbaren Bestimmungen dieser Vereinbarung einhalten werden.

    • 3. Gebühren. Der Dienst wird dem Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt, sofern der Kunde zustimmt, dass Google (a) dem Kunden oder seinen Endnutzern gegen eine Gebühr optionale Dienste anbieten darf oder (b) eine Premium-Version des Dienstes gegen eine Gebühr anbieten darf. Google kann zu jeder Zeit den Betrieb der kostenlosen Version einstellen und nur noch eine Premium-Version anbieten. In diesem Fall kündigt Google gemäß Paragraf 10 dieser Vereinbarung und der Kunde hat die Möglichkeit, auf die Premium-Version umzustellen.

    • 4. Technische Supportdienste. Der Kunde ist dafür verantwortlich, auf sämtliche Fragen und Beschwerden zu antworten, die der Endnutzer oder andere Dritte im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes durch den Kunden oder seine Endnutzer hat. Google stellt dem Kunden und seinen Endnutzern die Hilfe zur Verfügung.

    • 5. Sperrung.

      • 5.1 Von Endnutzerkonten durch Google. Wenn Google Kenntnis von einem Verstoß eines Endnutzers gegen die Vereinbarung erlangt, kann Google den Kunden eigens zur Aussetzung des betreffenden Endnutzerkontos auffordern. Wenn der Kunde dieser Aufforderung von Google zur Sperrung des Endnutzerkontos nicht nachkommt, kann Google die Sperrung selbst vornehmen. Die Kontosperrung durch Google wird so lange andauern, bis der betreffende Endnutzer den Verstoß, der zu der Sperrung führte, behoben hat.

      • 5.2 Dringende Sicherheitsprobleme. Ungeachtet des Vorstehenden ist Google bei dringenden Sicherheitsproblemen berechtigt, die vertragswidrige Verwendung automatisch zu sperren. Die Sperrung erfolgt in kleinstmöglichem Umfang und dauert nur so lange wie erforderlich, um das dringende Sicherheitsproblem zu unterbinden bzw. zu beheben.

    • 6. Vertrauliche Daten.

      • 6.1 Verpflichtungen. Jede Partei verpflichtet sich, (a) die vertraulichen Daten der anderen Partei mit derselben Sorgfalt zu schützen, die sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Daten anwendet, und (b) die vertraulichen Daten nicht offenzulegen, außer an Tochtergesellschaften, Mitarbeiter und Vertreter, die davon Kenntnis haben müssen und sich schriftlich zur Geheimhaltung verpflichtet haben. Jede Partei (und sämtliche Konzerngesellschaften, Mitarbeiter und Vertreter, an die die vertraulichen Informationen offengelegt wurden) ist berechtigt, die vertraulichen Informationen unter aller gebotenen Vorsicht zur Ausübung von Rechten und zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß der vorliegenden Vereinbarung zu nutzen. Jede Partei ist für etwaige Handlungen seitens ihrer Tochtergesellschaften, Mitarbeiter und Vertreter verantwortlich, die gegen diesen Paragrafen verstoßen.

      • 6.2 Ausnahmen. Folgende Daten gelten nicht als vertraulich: (a) Daten, die dem Empfänger der vertraulichen Daten bereits bekannt waren; (b) Daten, die ohne Verschulden des Empfängers öffentlich bekannt wurden; (c) Daten, die vom Empfänger unabhängig entwickelt wurden; oder (d) Daten, die der Empfänger auf rechtmäßige Weise von einer anderen Partei erhalten hat.

      • 6.3 Erforderliche Offenlegung. Jede Partei kann vertrauliche Daten der anderen Partei offenlegen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist, jedoch nur nachdem sie, sofern rechtlich zulässig (a) wirtschaftlich angemessene Bemühungen zur Benachrichtigung der anderen Partei unternommen hat und (b) der anderen Partei die Möglichkeit gegeben hat, die Offenlegung anzufechten.

    • 7. Gewerbliche Schutzrechte, Markenkennzeichen.

      • 7.1 Gewerbliche Schutzrechte. Sofern hier nicht ausdrücklich anders angegeben, gewährt die vorliegende Vereinbarung keiner Partei Rechte an Inhalten oder Rechte an den gewerblichen Schutzrechten der anderen Partei, sei es stillschweigend oder anderweitig. Wie zwischen den Parteien vereinbart, ist der Kunde Inhaber aller gewerblichen Schutzrechte an den Kundendaten und Google ist Inhaber aller gewerblichen Schutzrechte an den Diensten.

      • 7.2 Anzeige von Markenkennzeichen. Google darf diejenigen Markenkennzeichen eines Kunden anzeigen, die vom Kunden innerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche der Dienstseiten genehmigt wurden, wobei der Kunde die Genehmigung durch das Hochladen seiner Markenkennzeichen in die Dienste erteilt. Der Kunde kann die Art und Weise dieser Verwendung mithilfe der Admin-Konsole festlegen. Außerdem darf Google seine Markenkennzeichen auf den Seiten der Dienste darstellen, um darauf hinzuweisen, dass die Dienste von Google bereitgestellt werden. Keine Partei darf die Markenkennzeichen der jeweils anderen Partei ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei darstellen oder verwenden, außer in der in dieser Vereinbarung ausdrücklich gestatteten Art und Weise.

      • 7.3 Einschränkung zu den Markenkennzeichen. Jegliche Nutzung der Markenkennzeichen einer Partei kommt der Partei zugute, die die gewerblichen Schutzrechte an den betreffenden Markenkennzeichen innehat. Eine Partei kann das Recht der anderen Partei zur Verwendung ihrer Markenkennzeichen laut dieser Vereinbarung durch schriftliche Benachrichtigung der anderen Partei mit einem angemessenen Zeitraum für die Aussetzung der Verwendung widerrufen.

    • 8. Öffentlichkeit. Der Kunde stimmt zu, dass Google den Namen und die Markenkennzeichen des Kunden in eine Liste mit Google-Kunden im Internet oder zu Werbezwecken aufnehmen darf. Der Kunde stimmt auch zu, dass Google mündlich auf den Kunden als Kunde der Produkte oder Dienste von Google verweisen darf, die dieser Vereinbarung unterliegen. Dieser Paragraf unterliegt Paragraf 7.3 (Beschränkung für Markenkennzeichen).

    • 9. Zusicherungen, Gewährleistungen und Haftungsausschlüsse.

      • 9.1 Zusicherungen und Gewährleistungen. Jede Partei erklärt, dass sie über volle Befugnis und Berechtigung zum Eingehen dieser Vereinbarung verfügt. Jede Partei gewährleistet, dass sie sämtliche in Verbindung mit der Bereitstellung und Nutzung der Dienste anwendbaren Gesetze und Vorschriften einhalten wird, einschließlich der geltenden Gesetze für die Benachrichtigung über Sicherheitsverletzungen.

      • 9.2 Haftungsausschlüsse. SOWEIT NACH ANWENDBAREM RECHT ZULÄSSIG UND SOFERN NICHT IN DIESEM DOKUMENT AUSDRÜCKLICH ANGEGEBEN, GIBT KEINE PARTEI IRGENDEINE ANDERE GEWÄHRLEISTUNG IRGENDEINER ART AB, WEDER AUSDRÜCKLICH, KONKLUDENT, GESETZLICH NOCH ANDERWEITIG, INSBESONDERE GEWÄHRLEISTUNGEN DER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINE BESTIMMTE VERWENDUNG UND DER NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER. GOOGLE MACHT KEINERLEI ZUSICHERUNGEN HINSICHTLICH DER DURCH ODER ÜBER DIE DIENSTE ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN INHALTE ODER INFORMATIONEN. DER KUNDE BESTÄTIGT, DASS ES SICH BEI DEN DIENSTEN NICHT UM EINEN TELEFONDIENST HANDELT UND DASS DIE DIENSTE KEINE MÖGLICHKEIT BIETEN, ANRUFE ÜBER ÖFFENTLICHE TELEFONNETZE ZU EMPFANGEN ODER ZU TÄTIGEN, AUCH NICHT ÜBER NOTRUFNUMMERN.

    • 10. Kündigung.

      • 10.1 Durch den Kunden. Der Kunde kann die Nutzung des Dienstes jederzeit einstellen.

      • 10.2 Durch Google. Der Kunde stimmt zu, dass Google diese Vereinbarung und/oder die Bereitstellung des gesamten Dienstes oder seiner Komponenten jederzeit und aus jeglichen Gründen beenden darf. Ungeachtet des Vorstehenden informiert Google den Kunden mindestens dreißig (30) Tage vor der Beendigung oder Sperrung des Dienstes darüber, vorausgesetzt, dass der Dienst nicht sofort beendet wird, weil (i) der Kunde gegen diese Vereinbarung verstoßen hat oder (ii) weil Google nach vernünftigem Ermessen festgestellt hat, dass die weitere Bereitstellung des Dienstes angesichts der anwendbaren Gesetze wirtschaftlich untauglich ist.

      • 10.3 Wirkungen der Kündigung. Wenn diese Vereinbarung endet, gilt Folgendes: (i) Die Rechte, die die Parteien einander zugestanden haben, erlöschen unverzüglich, sofern in diesem Paragrafen nicht anderweitig festgelegt; (ii) Google gewährt dem Kunden für einen wirtschaftlich vernünftigen Zeitraum den Zugriff auf die Kundendaten und die Möglichkeit, diese zu exportieren; und (iii) Google löscht nach einem wirtschaftlich vernünftigen Zeitraum die Kundendaten durch Entfernen der Verweise darauf auf den aktiven Servern und Überschreiben der Daten im Laufe der Zeit.

    • 11. Haftungsfreistellung. Der Kunde verpflichtet sich, Google von allen Haftungen, Schäden und Kosten, einschließlich Schlichtungskosten und angemessener Rechtsanwaltsgebühren, freizustellen und gegen solche zu verteidigen, die aus einer Forderung seitens eines Dritten entstehen, (i) die sich auf Kundendaten oder Kundendomainnamen bezieht, (ii) in der geltend gemacht wird, dass durch Markenkennzeichen des Kunden eine Verletzung bzw. widerrechtliche Aneignung eines Patents, eines Urheberrechts, eines Handelsgeheimnisses oder einer Marke eines Dritten erfolgt, oder (iii) die sich darauf bezieht, dass der Kunde die Dienste unter Verstoß gegen die Richtlinien zur Fairen Nutzung verwendet. Die Partei, die Haftungsfreistellung anstrebt, unterrichtet die andere Partei unverzüglich über die Forderung und arbeitet mit ihr zur Abwendung der Forderung zusammen. Die zur Haftungsfreistellung verpflichtete Partei hat die vollständige Kontrolle und Weisungsgewalt über die Verteidigung, mit folgenden Ausnahmen: (a) Für jeden Vergleich, bei dem die Partei, die die Haftungsfreistellung anstrebt, verpflichtet ist, die Haftung einzugestehen oder Geld zu bezahlen, ist die vorherige schriftliche Einwilligung der betreffenden Partei erforderlich, wobei eine solche Einwilligung nicht in unangemessener Weise zurückgehalten oder verzögert werden darf; und (b) die andere Partei darf sich mit eigenem Rechtsbeistand und auf eigene Kosten an der Verteidigung beteiligen.

    • 12. Haftungsbeschränkung.

      • 12.1 Beschränkung der indirekten Haftung. KEINE PARTEI IST GEMÄẞ DER VORLIEGENDEN VEREINBARUNG FÜR UMSATZEINBUSSEN ODER INDIREKTE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE, NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN ODER SCHADENERSATZ HAFTBAR, SELBST WENN DER PARTEI BEKANNT WAR ODER HÄTTE BEKANNT SEIN SOLLEN, DASS DERARTIGE SCHÄDEN MÖGLICH WAREN, UND SELBST WENN DIREKTE SCHÄDEN NICHT ZU RECHTSBEHELFEN BERECHTIGEN.

      • 12.2 Beschränkung der Haftungshöhe. KEINE PARTEI DARF AUS DIESER VEREINBARUNG FÜR MEHR ALS EINTAUSEND (1.000) US-DOLLAR HAFTBAR GEMACHT WERDEN.

      • 12.3 Ausnahmen zu den Beschränkungen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten soweit nach anwendbarem Recht zulässig, jedoch nicht bei Verletzungen der gewerblichen Schutzrechte einer Partei durch die andere oder bei Verpflichtungen aus der Haftungsfreistellung.

    • 13. Sonstige Bestimmungen.

      • 13.1 Mitteilungen. Sofern in diesem Dokument nicht anderweitig angegeben (a) sind alle Mitteilungen schriftlich zu verfassen und an die Rechtsabteilung und den primären Ansprechpartner der anderen Partei zu richten und (b) gilt die Mitteilung als erfolgt, (i) wenn sie – bei Zustellung durch Kurier oder Expresskurier – durch schriftliche Quittung bestätigt wurde oder – bei Versand per Post ohne Zustellungsbestätigung – wenn sie empfangen wurde, oder (ii) – bei Versand per Fax oder E-Mail – wenn der Empfang durch eine automatische Quittung oder durch elektronische Protokolle bestätigt wurde.

      • 13.2 Übertragung. Keine der Parteien darf diese Vereinbarung oder ihre Bestandteile ohne schriftliche Einwilligung der anderen Partei abtreten oder übertragen. Ausgenommen hiervon sind Tochtergesellschaften, allerdings nur wenn: (a) die Tochtergesellschaft, an die die Abtretung oder Übertragung erfolgt, schriftlich erklärt, die Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung einzuhalten, und (b) die Partei, die die Vereinbarung abtritt oder überträgt, für vor der Abtretung oder Übertragung entstandene Verpflichtungen haftbar bleibt. Jeglicher andere Versuch, diesen Vertrag zu übertragen, ist unwirksam.

      • 13.3 Kontrollwechsel. Im Falle eines Kontrollwechsels (beispielsweise durch den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien, eine Fusion oder sonstige Unternehmenstransaktionen): (a) macht die von dem Kontrollwechsel betroffene Partei der anderen Partei innerhalb von dreißig Tagen nach dem Kontrollwechsel schriftlich davon Mitteilung und (b) die andere Partei ist berechtigt, die vorliegende Vereinbarung zwischen dem Kontrollwechsel und dreißig Tagen nach Erhalt der in Unterparagraf (a) vorgesehenen schriftlichen Mitteilung jederzeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

      • 13.4 Höhere Gewalt. Keine der Parteien kann für die mangelhafte Erfüllung von Bedingungen infolge von Umständen haftbar gemacht werden, die sich der Kontrolle der betreffenden Partei entziehen (z. B. Naturkatastrophen, Kriegshandlungen oder terroristische Anschläge, Unruhen, Arbeitsbedingungen, staatliche Maßnahmen oder Internetausfälle).

      • 13.5 Kein Verzicht. Die Unterlassung der Durchsetzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung stellt keinen Verzicht dar.

      • 13.6 Salvatorische Klausel. Falls eine Bestimmung dieser Vereinbarung nicht durchsetzbar ist, bleibt die übrige Vereinbarung weiterhin vollständig in Kraft.

      • 13.7 Vertreterverhältnis. Die Parteien sind selbständige Unternehmer und diese Vereinbarung begründet kein Vertreterverhältnis, keine Partnerschaft und kein Joint Venture.

      • 13.8 Keine begünstigten Dritten. Aus dieser Vereinbarung ergeben sich keine Vorteile für Dritte.

      • 13.9 Billigkeitsantrag. Nichts in dieser Vereinbarung hindert die Parteien daran, einen Billigkeitsantrag zu stellen.

      • 13.10 Geltendes Recht. Diese Vereinbarung unterliegt dem Gesetz des Bundesstaats Kalifornien unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen. DIE PARTEIEN WILLIGEN EIN, DASS JEGLICHE ANFECHTUNGEN IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG DER PERSÖNLICHEN RECHTSPRECHUNG UND DEM AUSSCHLIEẞLICHEN GERICHTSSTAND DES SANTA CLARA COUNTY, KALIFORNIEN, UNTERLIEGEN.

      • 13.11 Änderungsvereinbarungen. Änderungsvereinbarungen müssen schriftlich erfolgen und ausdrücklich angeben, dass sie eine Ergänzung zur vorliegenden Vereinbarung darstellen.

      • 13.12 Fortbestand. Die folgenden Paragrafen gelten nach Ablauf und Beendigung dieser Vereinbarung weiterhin: Paragrafen 6 (Vertraulichkeit), 7 (Gewerbliche Schutzrechte; Markenkennzeichen), 9 (Erklärungen, Gewährleistungen und Haftungsausschlüsse), 10 (Kündigung), 11 (Haftungsfreistellung), 12 (Haftungsbeschränkung) und 13 (Verschiedenes).

      • 13.13 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung und alle Dokumente, auf die darin verwiesen wird, stellen hinsichtlich des hier festgelegten Gegenstands die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und heben alle vorherigen oder gleichzeitig vorhandenen Vereinbarungen zu diesem Gegenstand auf. Die Bestimmungen, die sich unter einer URL befinden und auf die in dieser Vereinbarung verwiesen wird, werden hiermit durch diesen Verweis in die Vereinbarung aufgenommen.

      • 13.14 Interpretation sich widersprechender Bestimmungen. Falls ein Konflikt zwischen den Dokumenten auftritt, aus denen sich die vorliegende Vereinbarung zusammensetzt, gelten in Bezug auf die Dokumente folgende Prioritäten: erst die vorliegende Vereinbarung, dann die Bedingungen, die unter einer beliebigen URL festgehalten sind.

    • 14. Definitionen.

      • „Richtlinien zur Fairen Nutzung“ bezeichnet die Richtlinien zur Fairen Nutzung unter https://workspace.google.com/terms/use_policy.html oder einer sonstigen dafür von Google bereitgestellten URL.

      • „Administratorkonten“ bezeichnet die Konten, die Google dem Kunden zum Zweck der Verwaltung der Dienste zur Verfügung stellt. Für Administratorkonten ist ein Passwort erforderlich, das Google dem Kunden zur Verfügung stellt.

      • „Admin-Konsole“ bezeichnet das Onlinetool, das Google dem Kunden für die Berichterstellung und für bestimmte andere Verwaltungsfunktionen zur Verfügung stellt.

      • „Administratoren“ bezeichnet vom Kunden bestimmte technische Mitarbeiter, die die Dienste im Namen des Kunden für dessen Endnutzer verwalten.

      • „Anzeigen“ bezeichnet Onlineanzeigen, die Google für Endnutzer bereitstellt.

      • „Tochtergesellschaft“ bezeichnet eine Rechtspersönlichkeit, die eine Partei direkt oder indirekt kontrolliert, die von dieser direkt oder indirekt kontrolliert wird oder mit dieser unter gemeinsamer direkter oder indirekter Kontrolle steht.

      • „Markenkennzeichen“ bezeichnet die Handelsnamen, Marken, Dienstzeichen, Logos, Domainnamen und andere unverwechselbare Markenkennzeichen der jeweiligen Partei, die von der betreffenden Partei gelegentlich geschützt werden.

      • „Vertrauliche Daten“ bezeichnet Informationen, die eine der Parteien im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung an die andere Partei weitergegeben hat und die als vertraulich gelten bzw. unter den gegebenen Umständen als vertraulich gelten würden. Kundendaten sind vertrauliche Informationen des Kunden.

      • „Kundendaten“ bezeichnet Daten, einschließlich E-Mails, die durch den Kunden oder die Endnutzer über die Dienste bereitgestellt, generiert, übertragen oder präsentiert werden.

      • „Kundendomainnamen“ bezeichnet Domainnamen, die vom Kunden kontrolliert werden bzw. deren Inhaber er ist und die in Verbindung mit den Diensten genutzt werden.

      • „Dringliches Sicherheitsproblem“ bezeichnet entweder: (a) die Verwendung der Dienste durch den Kunden, aus der eine Verletzung der Richtlinien zur Fairen Nutzung resultiert, wodurch (i) die Dienste, (ii) die Verwendung der Dienste durch andere Kunden oder (iii) das Netzwerk oder die Server von Google zur Bereitstellung der Dienste gestört werden könnten, oder (b) den unbefugten Zugriff Dritter auf die Dienste.

      • „Endnutzer“ bezeichnet die Personen, denen der Kunde die Nutzung der Dienste erlaubt.

      • „Endnutzerkonto“ bezeichnet ein von Google gehostetes Konto, das der Kunde mithilfe der Dienste für einen Endnutzer erstellt hat.

      • „Ausfuhrkontrollgesetze“ bezeichnet alle anwendbaren Gesetze und Bestimmungen zu Ausfuhr- und Wiederausfuhrbeschränkungen, einschließlich der Export Administration Regulations (EAR) des US-Handelsministeriums, Handels- und Wirtschaftssanktionen des Amts für ausländische Vermögenskontrolle des US-Finanzministeriums sowie Regelungen des internationalen Waffenhandels (International Traffic in Arms Regulations, ITAR) des US-Außenministeriums.

      • „Hilfe“ bezeichnet die Google-Hilfe unter https://www.google.com/support/a oder einer sonstigen dafür von Google angegebenen URL.

      • „Aktivitäten mit hohem Risiko“ bezeichnet Verwendungszwecke wie den Betrieb von kerntechnischen Anlagen, die Überwachung des Flugverkehrs oder Lebenserhaltungssysteme, bei denen die Nutzung bzw. der Ausfall der Dienste zu Tod, Personenschäden oder Umweltschäden führen könnte.

      • „HIPAA“ bezeichnet das US-Gesetz zur Übertragbarkeit von Krankenversicherungen und Verantwortlichkeit von Versicherern (Health Insurance Portability and Accountability Act) aus dem Jahr 1996 in der jeweils gültigen Fassung und die zugehörigen Bestimmungen.

      • „Gewerbliche Schutzrechte“ bezeichnet aktuelle und zukünftige weltweite Rechte aus Patentrechtsgesetzen, Urheberrechtsgesetzen, Gesetzen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Markenrechtsgesetzen, Gesetzen zum Urheberpersönlichkeitsrecht oder ähnliche Rechte.

      • „Nicht zu Google Workspace gehörende Produkte“ bezeichnet Produkte von Google, die nicht Teil der Dienste sind, auf die Endnutzer jedoch mithilfe des Nutzernamens und des Passworts für ihr Endnutzerkonto zugreifen können. Die nicht zu Google Workspace gehörenden Produkte sind unter https://www.google.com/support/a/bin/answer.py?answer=181865 oder einer sonstigen dafür von Google angegebenen URL aufgeführt.

      • „Nutzungsbedingungen für nicht zu Google Workspace gehörende Produkte“ bezeichnet die Nutzungsbedingungen unter https://workspace.google.com/terms/additional_services.html oder einer sonstigen dafür von Google angegebenen URL.

      • „E-Mail-Adresse für Benachrichtigungen“ bezeichnet die E-Mail-Adresse, die vom Kunden für den Empfang von E-Mail-Benachrichtigungen von Google festgelegt wurde. Der Kunde kann diese E-Mail-Adresse über die Admin-Konsole ändern.

      • „SDN-Liste“ bezeichnet die Liste der Specially Designated Nationals (gesondert aufgeführte Personen) des US-amerikanischen Finanzministeriums.

      • „Dienstseiten“ bezeichnet die Webseiten, auf denen die Dienste für die Endnutzer dargestellt werden.

      • „Dienste“ bezeichnet die Dienste, die unter https://workspace.google.com/terms/user_features.html bzw. einer sonstigen dafür von Google angegebenen URL ausführlicher beschrieben sind.

      • „Sperren“ bezeichnet die sofortige Deaktivierung des Zugriffs auf die Dienste bzw. auf Komponenten der Dienste, um eine weitere Nutzung der Dienste zu verhindern.

      • „Laufzeit“ bezeichnet die Laufzeit der Vereinbarung, die mit dem Datum des Inkrafttretens beginnt und entweder (i) bis zum Ende der letzten Dienstlaufzeit oder (ii) bis zur Kündigung der Vereinbarung gemäß den hier dargelegten Bestimmungen andauert, je nachdem, was zuerst eintritt.

      • „Anfragen seitens Dritter“ bezeichnet die Anfragen Dritter zu Aufzeichnungen in Bezug auf die Verwendung der Dienste durch einen Endnutzer. Bei Anfragen seitens Dritter kann es sich um gerichtliche Durchsuchungsbefehle, Gerichtsbeschlüsse, Vorladungen, sonstige gültige rechtliche Beschlüsse oder eine schriftliche Einwilligung des Endnutzers zur Offenlegung der Daten handeln.